Rechtsanwalt Hans-Peter Weber |
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Öffentliches BaurechtDas öffentlichen Baurecht ist vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des
Verwaltungs- aber auch des Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Denkmalschutz oder zivil-rechtliche Unterlassungsansprüche.
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem speziellen Bereich Windkraft und Nachbarschutz.
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