Rechtsanwalt Weber: Windindustrieanlage und Lärmbelästigung
 

Windindustrieanlage: Lärmbelästigung

Windindustrieanlage, LärmbelästigungRechtsanwalt
Hans-Peter Weber


Windindustrieanlage & Lärmbelästigung

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Hans-Peter Weber im Dezember 2002

Eine Windindustrieanlage arbeitet nicht ohne Geräusche. Bei Betrieb darf die Windindustrieanlage bestimmte Lärmpegel nicht überschreiten. Dabei ist insbesondere die Gebietscharakterisierung zu beachten, um den noch zulässigen Pegel zu bestimmen.

Die TA-Lärm nennt für die Lärmbelästigung durch eine Windindustrieanlage folgende Immissionsrichtwerte:


In Industriegebieten

70 dB(A)

In Gewerbegebieten

tags

65 dB(A)

nachts

50 dB(A)

In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

tags

60 dB(A)

nachts

45 dB(A)

In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

tags

55 dB(A)

nachts

40 dB(A)

In reinen Wohngebieten

tags

50 dB(A)

nachts

35 dB(A)

In Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten

tags

45 dB(A)

nachts

35 dB(A)


Wird der zulässige Grenzwert überschritten, dann ist der Betrieb von einer Windindustrieanlage unzumutbar und verletzt den Anwohner regelmäßig in seinen nachbarschützenden Rechten. Die Nachbarschaft kann bereits vor Erteilung der Genehmigung Maßnahmen ergreifen, dass dem nachbarschützenden Gebot der Rücksichtnahme insoweit Rechnung getragen wird.



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verantwortlich: Rechtsanwalt Hans-Peter Weber, Bonn  +++   aktualisiert am 11.10.2004  +++  avaris-webdesign, bonn