|   | Windpark: Lärmbelästigung |
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Windpark & LärmbelästigungMitgeteilt von Rechtsanwalt Hans-Peter Weber im Dezember 2002 Ein Windpark arbeitet nicht ohne Geräusche. Bei Betrieb darf der Windpark bestimmte Lärmpegel nicht überschreiten.
Dabei ist insbesondere die Gebietscharakterisierung zu beachten, um den noch zulässigen Pegel zu bestimmen.
Wird der zulässige Grenzwert überschritten, dann ist der Betrieb von einem Windpark unzumutbar und verletzt den Anwohner regelmäßig in seinen nachbarschützenden Rechten. Die Nachbarschaft kann bereits vor Erteilung der Genehmigung Maßnahmen ergreifen, dass dem nachbarschützenden Gebot der Rücksichtnahme insoweit Rechnung getragen wird. Lesen Sie auch:
verantwortlich: Rechtsanwalt Hans-Peter Weber, Bonn +++ aktualisiert am 11.10.2004 +++ avaris-webdesign, bonn |
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